Pflegedienst Glück Auf Sondershausen // Gartenstraße 1a // 99706 Sondershausen

Demenzbetreuung
Ausgangspunkt ist, dass der an Demenz erkrankte Mensch einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hat. Die Erkrankung hat Auswirkung auf die Aktivitäten des täglichen Lebens, was dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führt. Unser Angebot bezieht sich auf eine stundenweise Betreuung.
Demenzbetreuungsangebote, die zum Erhalt der Fähigkeiten dienen, in der häuslichen Umgebung oder als Gruppenangebot
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Gedächtnistraining, Merk- und Geschicklichkeitsspiele
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Biografisch relevante Musik zum Mitsingen, Fotoalben ansehen
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Basteln und malen, Märchenrätsel, Gestalten mit jahreszeitlichen Themen, Gestecke, Glückwunschkarten etc
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Gymnastik, Spaziergänge, Einkaufen
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Kochen oder Backen daheim
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Besuche, Begleitungen zu Aktivitäten, individuelle Ausflüge
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Fühlen und Riechen, Entspannen und genießen
Ziele der Angebote
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Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität
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Verlässlicher, verständnisvoller Partner für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sein
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Selbstwertgefühl der Pflegebedürftigen als Persönlichkeit stärken, Erfolgserlebnisse schaffen
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Mobilität und Teilhabe am sozialen Leben fördern
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Gezielte Anregung aller 5 Sinne, um körperliche, geistige und emotionale Fähigkeiten zu reaktivieren, zu erhalten bzw. zu fördern
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Dem oft stupiden Alltag gezielt Anregung und Abwechslung entgegen setzen
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Beratung und Begleitung der Angehörigen
Die Betreuung der an Demenz Erkrankten findet in ihrer gewohnten Umgebung, in der Häuslichkeit oder als Gruppe in den Räumlichkeiten des Stützpunktes, durch fachlich qualifiziert Personal statt.
Die Angehörigen werden wenn gewünscht in diese Arbeit mit einbezogen. Ihre Zufriedenheit und die der Bedürftigen ist für uns entscheidend. Gern stehen wir Ihnen für ein Informationsgespräch zur Verfügung oder laden Sie ein, sich unsere Arbeit vor Ort anzuschauen.
Zur Finanzierung des Angebotes stehen Ihnen Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Die in einem Kalenderjahr nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden auf das nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Wird der auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragene Leistungsanspruch nicht ausgeschöpft, verfällt jedoch dieser Anspruch.
Sie haben Fragen? Oder brauchen eine Beratung zu Ihren Möglichkeiten? Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell
03632 - 75 50 42 0



